der Gesellschaft
Pokorný-Sítě s. r. o.
(Pokorny-Netze GmbH)
mit Sitz in Brloh 117, 382 06 Brloh, Tschechische Republik

Ident.-Nr.: 26029880
Ust.- Ident.-Nr.: CZ26029880
im Handelsregister des Bezirksgerichts Ceske Budejovice unter dem Aktenzeichen C,

Abteilung 10096 eingetragen


Kontaktdaten:
Tel. +420 380 745 229, Fax: +420 380 745 390
E-mail: sale@pokorny-site.cz, www.pokorny-site.cz

Kontonummer: IBAN: AT463411000002627396, BIC: RZOOAT2L110,

Raiffeisenbank Region Freistadt reg. Gen.m.b.H.

Linzer Straße 15, 4240 Freistadt, Austria

 

  1. Gegenstand

Diese Reklamationsordnung regelt in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) die Weise der Geltendmachung von Ansprüchen des Käufers aus der Haftung der im Kopf dieser Reklamationsordnung aufgeführten Gesellschaft/des Verkäufers für Warenmängel, einschließlich Bedingungen für Geltendmachung von Vertragswidrigkeiten (nachstehend kurz „Beanstandung“), und ihre Erledigung.

Diese Reklamationsordnung wird auf Verhältnisse zwischen dem Verkäufer und Käufer, der ein Verbraucher ist, angewandt. Der Verbraucher ist jene physische Person, die beim Vertragsschluss und -erfüllung außerhalb ihrer geschäftlichen oder anderen unternehmerischen oder freiberuflichen Tätigkeit handelt.

 

  1. Geltendmachung von Beanstandungen

Der Käufer hat das Recht, die im Vertrag vereinbarten Verantwortungsrechte für die Mängel der durch den Verkäufer verkauften Waren (Beanstandung) in jeder Betriebsstätte oder im Sitz des Verkäufers geltend zu machen.

Der Käufer ist verpflichtet, die Beanstandung rechtzeitig ohne unnötigen Verzug geltend zu machen, damit man Abhilfe möglichst bald schaffen kann. Die Beanstandung kann der Käufer in Schriftform unter Angabe von Datum, Gegenstand der Beanstandung und der durch den Käufer verlangten Art der Beanstandungserledigung geltend machen.

Die auf Grund des Vertrages bestehenden Verantwortungsrechte für Mängel der verkauften Ware hat der Käufer ohne unnötigen Verzug, spätestens jedoch innerhalb 24 Monate ab Verkaufszeitpunkt geltend zu machen, sonst erlöschen sie.

Der Käufer ist bei Geltendmachung der Beanstandung verpflichtet, seinen Vornamen, Namen, Adresse, Datum, was Inhalt der Beanstandung ist, welche Art der Beanstandungserledigung er verlangt, anzugeben, seine Beanstandung richtig zu begründen, und den Sachverhalt nach Möglichkeit auch beweiskräftig nachzuweisen

 

  1. Haftungsausschluss

Der Verkäufer haftet nicht für Mängel der Ware, die der Käufer vor der Übernahme der Sache gekannt hat oder wenn der Käufer den Warenmangel selbst verursacht hat. Der Verkäufer haftet also nicht für die Mängel der Ware, mit denen die Ware schon angeboten war (Verkauf mangelhafter Ware mit Preisnachlass), er haftet ebenfalls nicht für die Warenmägel, die namentlich durch falsche Montage der Netze, falsche Handhabung bei Nutzung, durch eine andere Beschädigung der Ware durch den Käufer oder durch Verwendung der Ware im Widerspruch mit den Verwendungsbedingungen (z.B. Auswahl eines ungeeigneten Netzes nach Belastungskategorien) verursacht wurden.

 

  1. Beanstandungserledigung

Der Verkäufer hat dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über die Geltendmachung der Beanstandung auszustellen, in der dokumentiert ist, wann der Käufer sein Recht geltend gamacht hat, was Inhalt der Beanstandung ist, welche Art der Beanstandungserledigung der Käufer verlangt, und ferner Bestätigung über Datum und Art der Beanstandungserledigung, einschließlich der Bestätigung über Reparaturausführung und -dauer, ggf. schriftliche Begründung der Ablehnung der Beanstandung.

Die Beanstandung einschließlich der Mängelbeseitigung hat ohne unnötige Verzörgerung spätestens binnen 30 Tagen ab dem Tage der Geltendmachung der Beanstandung zu erfolgen, falls der Verkäufer mit dem Käufer keine längere Frist vereinbart. Nach Ablauf dieser Frist hat der Käufer gleiche Rechte, als ob sich um den Mangel handelte, der nicht zu beseitigen wäre.

 

  1. Arten der Beanstandungserledigung

In den Fällen, in denen die Beanstandung als ganz oder oder teilweise begründet zu qualifizieren ist, besteht die Beanstandungserledigung in kostenloser Mängelbeseitigung, oder in den Fällen, wenn es möglich ist, auch in Bereitstellung einer Ersatzware. In allen anderen Fällen, wird der Verkäufer dem Käufer hinsichtlich der mangelhaften Ware einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Dadurch wird das Recht des Käufers auf Vertragsrücktritt in den durch Rechtvorschriften festgelegten Fällen oder in den mit dem Verkäufer ausdrücklich vereinbarten Fällen nicht betroffen.

In den Fällen, in denen die Beanstandung als unbegründet zu qualifizieren ist, hat der Verkäufer den Käufer über die Gründe der Ablehnung dieser Beanstandungs schriftlich zu informieren.

 

  1. Übrige Bestimmungen

Soweit in dieser Reklamatsionsordnung nichts abweichendes geregelt ist, geltend die AGB des Verkäufers bzw. die allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften, namentlich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Unternehmensgesetzbuch und das Konsumentenschutzgesetz.

 

  1. Schlussbestimmungen

Falls eine Regelung in dieser Reklamationsordnung ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in dieser Reklamationsordnung.

 

Diese Reklamationsordnung tritt mit 01.10.2022 in Kraft und Wirksamkeit.